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Konsequenzen und Inkonsequenzen der Trinitiitslehre 153 immanent Selbstandiges ist und es daher moglich ist, nach dem Modell der Substanz zu denken. Sie hat jedoch nicht von sich her ihren Bestand. «Vot »die Welt tritt ein als Steigerung des welthaften Seienden gedachtes Seiendes. Dieses Seiende kann aber nicht nur Steigerung der Welthaftigkeit sein, es mu~ auch radikal von der Welthaftigkeit verschieden sein. Diese Verschiedenartigkeit aber kaon nur als autonomes und selbstandiges Selbstverhaltnis gedacht werden, da ja von der Welt als einem nicht von sich her Bestand Habendem, sich also in ihrem Sein einem anderen Verdankenden, ausgegangen wurde . Ein Selbstverhaltnis jedoch ist spater als ein Verhaltnis von zwei Gro~en: Grundsatzlich geht das Denken von der Trennung von zwei Gro~en aus, von denen die eine unabhangig ist und in Folge dieser Unabhangigkeit sich auf sich bezieht. Aber die Trennung besteht im Denken, d.h. sie ist vom Denken des Gattes und des Menschen getragen. Das Denken ist auf die Sache des Denkens bezogen. Zugleich bezieht es aber nicht von der Sache sein Selbstverstandnis: Es wei~ sich der Sache « vorgeordnet ». Der biblisch orientierte Denker Anselm denkt diesen Zusammenhang als Schopfung. Das Ereignis der Schopfung wird als Erkenntnis– und Sprechakt des hochsten Wesens dargestellt. Diese Darstellung steht aber vor der Schwierigkeit, die Unabhangigkeit des Erkenntnis– und Sprechaktes von ihrem « Gegenstand », der Schopfung aufzu– zeigen. Wiederholt legt es sich nahe, in der Darstellung nur eine Darstellung des menschlichen Erkenntnisaktes zu sehen. Insbesondere der konstitutive (seinssetzende) Charakter des Erkenntnisaktes im Sinne Anselms ist nur schwer zu fassen. Diese Schwierigkeit ist darin begründet, da~ nur das hochste Wesen selbst der seinem Erkennen und Sprechen angemessene « Gegenstand » sein kaon. Allein bei diesem « Gegenstand » stellt sich aber nicht unmittelbar die Frage nach einer seinsma~igen Abhangigkeit oder Unabhangigkeit des « Gegenstandes » vom Akt des Erkennens und Sprechens. Die Aporie besteht darin, da~ nicht sowohl die Angemessenheit des Bezuges von Erkennen und « Gegenstand » als auch die Sein und Wesen betreffende konstitutive Differenzierung der « Gegenstande » des Erkennens durch den Akt des Erkennens in einen Akt verlegt werden kaon. Es ware aber für das Erkennen konstitutiv, da~ der Bezug auf seinen ihm wesensgleichen « Gegenstand » die volle

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