BASA

Konsequenzen und Inkonsequenzen der Trinitiitslehre 161 ausgegangen wird, sondern der reine Begriff selber ist der Ausgangs– punkt und das Ma~ , demgegenüber das Gegebene sekundar ist. Das Gegebene ist so das Abbild des reinen Vorbildes, das das Ergebnis der begrifflichen Fassung des endlichen Gegebenen ist. Verhaltnisse in der hochsten Wesenheit werden frei von und vor aller ·endlichen Seinsweise, die durch die Abkünftigkeit von diesem Begriff gekennzeichnet ist, gedacht. Die inhaltliche Abhangigkeit des Begriffes vom Gegebenen, seine Relativitat ist zur Identitat des Gegebenen mit dem Begriffenen und zur absoluten Abhangigkeit des Gegebenen geworden. Angesichts der Sprachsensibilitat Anselms ist es nicht verwunder– lich, wenn die Terminologie der in Rede stehenden Fragen ausdrück– lich erürtert wird. Die apta appellatio und ebenso die rechte Vorstellung von der übertragung menschlicher Gegebenheiten auf Verhaltnisse der hochsten Wesenheit wird thematisiert. Mit der Einführung und der Verdeutlichung der Terminologie von « Vater » und « Sohn » ist aber die Frage nach dem quid duo noch nicht beantwortet, da lediglich das Verhaltnis ( relatio) von Wesen und Wort ausgesagt wurde. Da relatio ein Unterbegriff zu oppositio ist, kann Anselm das bisher Festgestellte auch so zusammenfassen: Sic sunt oppositi relationibus, ut alter numquam suscipiat proprium alterius; sic sunt concordes natura, ut alter semper teneat essentiam alterius. 7 Nachdem die Zweiheit in der hochsten Wesenheit mittels einer Analogie dargestellt worden ist, mu~ die Untersuchung sich der Einheit des hochsten Wesens, die durch die Zweiheit gefahrdet erscheinen konnte, zuwenden. Der Titel des 44. Kapitels lautet: « Quomodo alter alterius sit essentia » . Die Zweiheit, die Relation im hochsten Wesen, ist die Relation von zwei Bezugspunkten eines Wesens, deren Relationalitat nicht akzidentell aufgefa~t werden darf. Es darf auch nicht an ein Abhangigkeitsverhaltnis (im Sinne der Partizipation) gedacht werden. Jede « subordinationistische » Überlegung wird abgewehrt: Nequaquam enim repugnant, ut filius et per se subsistat et de patre habeat esse. ~. Doch kommt dem « Vater » das begründende Moment in dem Verhaltnis zu, da er 7 ebd. 60, 5-7. 8 ebd. 60, 27-61 , 1.

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