BASA
164 H. Koh!enberger davon aus, da~ etwas anderes der « Gegenstand » des Bewu~tseins ist, d.h. da~ die Erinnerung an etwas die allgemeinste Weise des Bewu~tseins ist. Die Erinnerung bezieht sich immer auf ein sinnenhaft Erkanntes, das sie aus der unmittelbaren Einheit mit dem Gedachtnis herauslost. Aus der Gegenstandlichkeit des Erinnerten - alia res in alia - ergibt sich die Eigenstandigkeit der memoria. 13 Erst mit dem « Gegenstand » des Bewu~tseins ist überhaupt die Moglichkeit gegeben, da~ sich die memoria als Bewu~tsein auf sich beziehen kann. Die Notwendigkeit, diesen Selbstbezug von dem Bezug auf etwas Anderes abzuheben, zeigt Anselms Sicht, den Bezug auf anderes als das erkenntnisma~ig Frühere vorauszusetzen: Er ist der Ausgangspunkt des Vergleiches. Damit ist der Selbstbezug nicht von diesem abgeleitet, sondern er ist nur die Form des Bezuges auf ein anderes, bei der das Moment der sachlichen Differenz von Bewu~tsein und « Gegenstand » wegfallt. über das ontologische Fundierungsverhaltnis ist damit noch nichts ausgesagt, es sei denn, man wolle die Ursprünglichkeit der Ebene des reinen Denkens durch den Verweis auf ihre gnoseologische Abhangigkeit aufheben und in einer einsinnigen Entsprechung von gnoseologischer und ontologischer Ebene die ontologische Ebene in ihrer Eigenstandigkeit beseitigen. Die Eigenstandigkeit der Ontologie unter der Herrschaft der Methode auflosen zu wollen, hat nur dann eine Berechtigung, wenn es um die Methode selbst geht unter Absehen von der Ontologie, der sie dienen soli. Der Gedanke 13 Hier ist es angebracht, auf die vielfachen übersetzungsmi:iglichkeiten von memoria ais Erinnerung, Gedachtnis und Bewu~tsein zu verweisen, wobei sich ais Primarbedeutung Gedachtnis und Erinnerung rechtfertigen la~t. M. ScHMAUS (Die psychologische Trinitatslehre des hl. Augustinus, Münster 1927, S. 210) zeigt, wie sich der Begriff memoria bei Augustinus von Phantasievorstellung bis zu Gedachtnis und zu der überlegung einer Abhangigkeit der Vorstellung von den Gedachtnisinhalten ausbildet (z.B. De trin., XI 10, 17; 8, 14; IX 6, 11 ), und findet die Gesetze der Erkenntnis, Ethik, Aesthetik usw. in der memoria fundiert (S. 313 ff.). Er zeigt insbesondere auch, wie durch Augustin die traditionelle Gedachtnistheorie, die memoria neben intellectus und providentia der prudentia zuordnet (vgl. De trin., XIV, 11), umgestaltet wird. Die Tatigkeit der memoria (nosse) wird ais «habituelles Denken » gefa~t (De trin., X, 5, 7; XIV, 5, 7). Diese grundsatzliche Bedeutung, die der Begriff memoria durch Augustin erhalt, ist bei Anselm immer mitzudenken, insbesondere dessen formale Bedeutung, die ihn zuweilen synonym zu scientia und notitia erscheinen Ia~t. Ebenso ist Augustin bereits gelaufig, da~ die memoria <las zeugende Prinzip des verbum und des Denkens ist. Zu den zentralen Stellen in Confessiones X vgl. G. SoHNGEN, Der Au/bau der augustinischen Gedachtnislehre, Confessiones X, 6-27, in: Einheit der Theologie, München 1952, S. 63-100.
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