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Bischof Walram v. Naumburg 279 der verschiedenen Behandlung der Verwandtenehe bei Griechen und Lateinern nachgesucht. Dieser beantwortete sie nur kurz und verurteilte die Forderung der Griechen in dieser Sache ais unerfüllbar, indem er schrieb, da~ er für ihre Ansicht weder eine Autoritat noch einen Grund sahe: «Wenn sie ihrerseits die Verwandtenehe für ihre Ehen verbieten, dehnen sie den Verwandtschaftsgrad entweder nicht bis ins 7. Glied aus, wie wir es tun, oder aber, was sie vorschreiben, scheint unméiglich erfüllbar zu sein ». 36 Wenige J ahre nach diesem ersten Antwortschreiben Anselms richtete Bischof Walram eine erneute Anfrage an den Erzbischof von Canterbury. 37 In einer unterwürfigen, fast peinlichen Ergeben– heitsadresse beteuerte Walram seine Unwissenheit. Als kleiner Wurm stünde er vor Anselm, den er mit Minerva vergleicht; mit untertanigster Ehrerbietung erhebe er seine Augen zum Berge anselmianischer Gréi~. Von dort erhoffe er, da~ Hilfe kame. In einer Aneinanderreihung von Schriftzitaten spinnt Walram den Gedanken des übergro~en Wissensgefalles zwischen sich und Anselm weiter. Der Inhalt des Briefes beschaftigt sich mit vier Punkten. Zunachst stellte Walram noch einmal die Frage nach den Sakramenten und der Eucharistie. Ausgehend davon, da~ die Verschiedenheit der Riten innerhalb der Kirche sich geradewegs gegen ihre Einheit richte, fragte er Anselm, warum der Ritus der Sakramentenspendung in Palastina, Armenien, Rom und Frankreich verschieden sei. Das gleiche gelte hinsichtlich des Vollzuges der Eucharistie. Auch dieser sei unterschiedlich in Rom, Frankreich und Deutschland. Da wir aber den Ritus des Abendmahles von den Vatern überliefert bekommen hatten, so fragte Walram, woher dann diese Neuerungen kamen. Dann ging Walram nochmals auf den Gebrauch von gesauertem bzw. ungesauertem Brot ein. Die Armenier würden beim Opfer gesauertes Brot verwenden. Sie bedachten dabei allerdings die figurative Bedeutung nicht, da~ namlich bereits ein wenig Sauerteig den ganzen Teig verderbe. Von daher forderte Walram, da~ der 36 AEp 415 = AOO II, S. 231 : « Quod cur fadant nullam video auctoritatem aut rationem. Nam si hoc in suis fieri prohibent conubiis, aut non extendunt cognationes usque ad septimam generationem sicut nos, aut impossibile videtur servari quod praecipiunt ». • 1 AEp 416 = AOO II, S. 233-238.

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